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Erstinformation 
(gem. § 15 VersVermV)

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.

 

Rechtsstellung:
Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht und des Versicherungsmaklers.

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:
NOBIS Finanzberatung-

Sandro Kerrutt
Rotdornweg 1
50226 Frechen
Mobil: 0152 335 042 37
E-Mail: info@nobis-finanzen.de

 schaden@nobis-finanzen.de

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Steuer-Nr. - Sandro Kerrutt: 217/5143/5412
 

Status:

Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als: Sandro Kerrutt ist ungebundener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde nach § 34 d GewO: IHK Köln Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Register Nr. D-5578-WO2A6-70
www.vermittleregister.de

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Berufs-Haftpflichtversicherung:
Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung (VersVermV) erfüllt.

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Beratungsleistung:

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung:

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

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Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: 
Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:
NOBIS Finanzberatung-

Sandro Kerrutt
Rotdornweg 1
50226 Frechen
Mobil: 0152-33504237
E-Mail: info@nobis-finanzen.de

 

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung:
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung)

  • §§ 59-68 VVG

  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Weitere Informationen:
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

 

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.

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